Schulordnung Roßheideschule
§ 1 Ich reagiere auf jede Lehrerin und auf jeden Lehrer
§ 2 Unterricht muss möglich sein
1. Ich erscheine pünktlich zum Unterricht. Wenn ich krank bin oder aus anderen Gründen die Schule nicht besuchen kann, dann müssen meine Eltern die Schule benachrichtigen. Bin ich länger als drei Tage krank, dann müssen meine Eltern ein Attest vorlegen.
2. Ich verlasse nicht unaufgefordert den Klassenraum während des Unterrichts.
3. Ich verlasse während der Schulzeit das Schulgelände nicht ohne die Erlaubnis der Klassenleitung.
4. Ich verhalte mich im Schulgebäude leise und öffne und schließe die Türen vorsichtig.
5. Ich betrete andere Klassenräume nur nach Aufforderung.
6. Ich bringe mein Arbeitsmaterial vollständig mit.
7. Ich halte mich an die Klassenregeln.
8. Ich halte Bälle im Schulgebäude fest.
§ 3 Keine Gewalt
1. Respekt gegenüber anderen muss sein!
2. Alle Menschen haben das Recht auf den Schutz ihrer Privatsphäre.
3. Jede Beleidigung ist ein Angriff auf die Menschenwürde und wird nicht akzeptiert.
4. Ich bedrohe niemanden – weder mit Worten noch mit Gegenständen.
5. Ich wende keine körperliche Gewalt an.
§ 4 Der Schulhof ist Ort unserer Pause
1. Vor Schulbeginn und in den Pausen bleibe ich auf dem Schulhof. (Regenpausen sind ausgeschlossen)
2. Ich gehe ohne Umwege in die Hofpause.
3. Ich halte mich während der Pause nur auf dem Pausengelände auf.
4. Auf der Toilette bleibe ich nicht länger als nötig.
5. In der Hofpause nutze ich die Toilette im Hauptgebäude.
6. Ich verhalte mich so, dass ich niemand anderen störe oder belästige.
7. Ich werfe nicht mit Gegenständen.
§ 5 Schuleigentum und Privatbesitz wird geachtet
1. Mit Geliehenem, Fremden und Eigenem gehe ich vorsichtig und ordnungsgemäß um (z.B. Schulbücher, Schulhefte etc.).
2. Ich darf nicht ohne Erlaubnis das Eigentum anderer an mich nehmen oder benutzen.
§ 6 Müll
1. Abfälle jeglicher Art werfe ich in den Mülleimer. Ich halte meine Klasse/Schule sauber.
§ 7 Turnhalle
1. Zum Sportunterricht brauche ich angemessene Sportbekleidung und Hallenschuhe
2. Das Betreten des Geräteraumes und die Benutzung der Turngeräte ist nur gestattet, wenn es mir eine Lehrperson erlaubt.
3. Beim Auf- und Abbau der Sportgeräte helfe ich mit.
§ 8 Hausmeister, Sekretärin, OGS-Mitarbeitern, Berufseinstiegsbegleitern und Integrationshelfern ist mit Respekt zu begegnen. Ihre Anweisungen werden befolgt.
§ 9 In der Schule wird deutsch gesprochen, damit wir uns alle verstehen können.
§ 10 Handys
1. Handys und andere elektronische Geräte bleiben in der gesamten Schule unsichtbar und lautlos.
2. Musik hören mit elektronischen Geräten ist in den Pausen nicht gestattet.
3. In den Klassenräumen entscheidet die Klassenleitung über die Handynutzung.
(Stand März 2017)